Fördermittel des Bundes – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein zentrales Instrument der deutschen Bundesregierung zur Unterstützung von Maßnahmen zur energetischen Sanierung und zum energieeffizienten Neubau von Gebäuden. Ziel der Förderung ist es, den Energieverbrauch im Gebäudesektor zu senken, den CO₂-Ausstoß zu reduzieren und den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen – im Einklang mit den Klimazielen Deutschlands und der EU.

Fördermittel für bestehende Gebäude und Baudenkmale

Was ist die BEG?

Die BEG fasst seit dem 1. Januar 2021 mehrere frühere Förderprogramme (z. B. CO₂-Gebäudesanierungsprogramm, Marktanreizprogramm) in einem einheitlichen System zusammen. Zuständig für die Umsetzung sind hauptsächlich die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

Förderbereiche der BEG

Die BEG gliedert sich in drei Hauptbereiche:

  1. BEG WG – Wohngebäude
    Förderung von Sanierung und Neubau energieeffizienter Wohngebäude (z. B. Effizienzhaus 85, 70, 55, 40).
  2. BEG NWG – Nichtwohngebäude
    Förderung für öffentliche, gewerbliche oder gemeinnützige Nichtwohngebäude (z. B. Büro- und Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindergärten).
  3. BEG EM – Einzelmaßnahmen
    Zuschüsse für einzelne energetische Maßnahmen an bestehenden Gebäuden, wie:
  • Austausch der Heizungsanlage
  • Dämmung von Dach, Wänden oder Kellerdecke
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Optimierung der Heizungsanlage

Wer kann Fördermittel beantragen?

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen (z. B. Eigentümer, Vermieter)
  • Unternehmen
  • Kommunen und kommunale Unternehmen
  • gemeinnützige Organisationen

Voraussetzungen und Förderhöhe

  • Technische Mindestanforderungen müssen erfüllt sein (z. B. bestimmte Effizienzstandards, Einsatz erneuerbarer Energien).
  • Die Förderhöhe hängt vom Maß der Energieeinsparung, vom Gebäudetyp und der Maßnahme ab.
  • Für Einzelmaßnahmen (BEG EM) über das BAFA gibt es Zuschüsse von bis zu 20–30 % der förderfähigen Kosten.
  • Für Komplettsanierungen können über die KfW zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen gewährt werden.

Wie erfolgt die Antragstellung?

  • Einzelmaßnahmen: Antragstellung erfolgt vor Vorhabensbeginn über das BAFA.
  • Komplettsanierung: Antragstellung erfolgt über die KfW – meist über eine Hausbank.
  • In den meisten Fällen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten verpflichtend.

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