Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist ein zentrales Förderprogramm der Bundesregierung zur Unterstützung von energetischen Sanierungen im Gebäudebestand. Ziel ist es, den Energieverbrauch von Wohn- und Nichtwohngebäuden zu senken, den CO₂-Ausstoß zu reduzieren und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden einzelne Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von bestehenden Gebäuden. Dazu zählen unter anderem:
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen oder alternativ als Kredit mit Tilgungszuschuss (über die KfW). Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Maßnahme und reicht in der Regel von 15 % bis zu 40 % der förderfähigen Kosten. Unter bestimmten Bedingungen, z. B. beim Austausch alter fossiler Heizungen, kann ein Bonus gewährt werden.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind:
Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. In der Regel ist außerdem die Einbindung eines Energieberaters (zertifiziert nach § 88 GEG) erforderlich.
Die Zuschussförderung für BEG EM erfolgt über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss kann über die KfW-Bank beantragt werden.
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