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Sanierungsfahrplan



Für das EWärmeG in Baden-Würtemberg wird die Erstellung eines Sanierungsfahrplans als Teilerfüllung in Höhe von 5 % angerechnet.

Die Empfehlungen müssen nicht umgesetzt werden!

Weitere 10 % können durch den Bezug von
Biogas, bzw. Bioöl oder durch eine Kellerdeckendämmung erreicht werden.

Wünschen Sie weitere Informationen, dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

 

Fragen zum Sanierungsfahrplan

 

Was ist ein Sanierungsfahrplan?

Der gebäudeindividuelle energetische Sanierungsfahrplan ist ein Beratungsinstrument für Eigentümer von Wohngebäuden. Ein Energieberater analysiert bei einer Begehung vor Ort den Ist-Zustand des Gebäudes. Im Sanierungsfahrplan für ein Wohngebäude schlägt er entweder eine umfassende Gesamtmaßnahme oder ein schrittweises Vorgehen mit Maßnahmenpaketen vor. Im Sanierungsfahrplan wird aufgezeigt, wie das Gebäude energetisch saniert werden kann.

Der Sanierungsfahrplan dient dem Gebäudeeigentümer als Grundlage für die energetische Sanierung seines Gebäudes. Er ist ein Strategiepapier und beinhaltet keine Planungsleistung.


Werden andere Beratungsprodukte zur Erfüllung des EWärmeG anerkannt?

Berichte, die nach den Vorgaben der Vor-Ort-Beratung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstellt wurden, werden bei Wohngebäuden zur Gesetzeserfüllung ebenfalls anerkannt. Voraussetzung ist, dass sie zum Zeitpunkt der Heizungserneuerung nicht älter als fünf Jahre sind. Die Anerkennung eines Energiesparchecks (ESC) ist nicht möglich.

Ist es verpflichtend die empfohlenen Maßnahmen umzusetzen?

Es besteht keine Verpflichtung, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen. Der Sanierungsfahrplan soll aufzeigen, welche Sanierungsschritte in welcher Reihenfolge für das Gebäude sinnvoll sind. Er liefert Informationen und Entscheidungsgrundlagen, die dem Eigentümer helfen können, die energetische Verbesserung des Gebäudes besser zu planen und umzusetzen.

Ist es sinnvoll, einen Sanierungsfahrplan vor der Erneuerung der Heizung erstellen zu lassen?
Ja, denn im Sanierungsfahrplan werden auch Vorschläge für die künftige Heiztechnik gemacht, die gleich berücksichtigt werden können. Je frühzeitiger sich ein Eigentümer mit dem Thema befasst, desto besser ist er auch für den Fall vorbereitet, wenn eine Heizung defekt ist und zügig ersetzt werden muss. Außerdem können unnötige Kosten vermieden werden, da ein Sanierungsfahrplan aufeinander aufbauende Schritte aufzeigt und darauf hinweist, worauf für spätere Schritte frühzeitig zu achten ist.

Wird der Sanierungsfahrplan gefördert?
Damit sich für Sie die Kosten der persönlichen Beratung in Grenzen halten, unterstützt Sie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finanziell dabei. Das BMWK übernimmt einen Teil der Beratungskosten in Form eines Zuschusses. Den Zuschuss müssen Sie nicht selbst beantragen. Das machen wir für Sie.


Das BMWK bezuschusst die förderfähigen Beratungskosten, höchstens

  • 1300 Euro für Ein oder Zweifamilienhäuser und
  • 1.700 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Energieberatungsbericht in Wohnungseigentümerversammlungen oder Beiratssitzungen erläutert wird.


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